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| ![]() | Klar, dass jeder einmal einen schlechten Tag erwischen kann. Und eine Prüfung ist schnell vermasselt. Und dann sind da noch Familie, Gesundheit oder Arbeitgeber, die auch ganz schnell mal einen Strich durch die geplante Ausbilsdungs-"Rechnung" machen können. Deshalb steht jedem
Kursteilnehmer während der Ausbildungszeit der Besuch von
Kursen und Lehrgängen der Skipper-Schule mit gleichlautendem
Ausbildungsziel grundsätzlich offen. Müssen Prüfungstermine von
der Skipper-Schule oder von Kursteilnehmern verschoben werden oder
werden Prüfungen oder Prüfungsteile nicht bestanden, können Kunden
an nachfolgenden Kursen, Lehrgängen und Praxisausbildungen der
Skipper-Schule mit gleichlautendem Ausbildungsziel innerhalb eines
Zeitraums von 12 Monaten ab Vertragsbeginn/Ausbildungsbeginn ohne
weitere Lehrgangskosten teilnehmen. Für Ausbildungstörns auf dem
Meer gilt diese Regelung nicht.
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